Details.
Die Kosten für eine notwendige psychotherapeutische Behandlung können von der Krankenkasse übernommen werden. Eine Überweisung vom Arzt ist nicht notwendig. Nach zwei probatorischen Sitzungen kann der Antrag auf Behandlung gestellt werden, spätestens nach bis zu vier probatorischen Sitzungen muss die Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden.
