Details.
Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hängt vom Streit- oder Gegenstandswert ab. Für einen Streitwert bis 25.000 EUR beträgt die 1,3-Gebühr 1.205,10 EUR zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Für einen Streitwert bis 260.000 EUR beträgt die 1,3-Gebühr 3.158,40 EUR zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer.
