Details.
Neben der gesetzlichen Vergütung sind Pauschalhonorare, Erfolgshonorare und eine Vergütung nach Stundenaufwand zulässig. In gerichtlichen Verfahren darf keine alternative Vergütung die gesetzlichen Gebühren unterschreiten. Die anwaltliche Beratung wird meist projektbezogen nach Stunden berechnet. Die Stundensätze liegen zwischen 240 EUR und 320 EUR zuzüglich Umsatzsteuer und hängen vom Arbeitsaufwand, Haftungsrisiko und wirtschaftlichen Wert der Auseinandersetzung ab.
