Details.
Bei einer Beauftragung in Kündigungsfällen entsteht Ihnen mit oder ohne Rechtsschutzversicherung kein finanzielles Risiko. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung organisiert die Kanzlei die Deckungszusage. Es fällt maximal die vereinbarte Selbstbeteiligung an. Ohne Versicherung übernimmt die Kanzlei das Anliegen dank erfolgsbasierter Prozessfinanzierung ohne Kostenrisiko.
