Details.
Objektbegehung nach Abschluss der Baumaßnahmen zur Feststellung möglicher Mängel. Durchsetzung von Ausführungs- und Qualitätsansprüchen, Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen, Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen und Erstellung der Projektdokumentation.
