Details.
Persönliche Betreuung und Vertretung betreuter Menschen in vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenbereichen, einschließlich Vermögenssorge, Behörden und Gerichten, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Postangelegenheiten und Wohnungsangelegenheiten. Die Betreuung umfasst persönlichen Kontakt, die Förderung verbliebener Fähigkeiten, die Nutzung von Rehabilitationschancen sowie die jährliche Berichterstattung an das Betreuungsgericht.
