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Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen arbeitsrechtlichen Fragen sowie Vertretung vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Umfasst unter anderem die Beratung und Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen, Beratung zu Umstrukturierungen und Kündigungen, Kündigungsschutzprozesse, die Durchsetzung von Ansprüchen sowie die Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und leitenden Angestellten.
