Details.
Hörgeräte sind für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Leistungsanspruch und ohrenärztlicher Verordnung ab 0 € erhältlich, zuzüglich der gesetzlichen Zuzahlung von 10 € pro Hörgerät. Zu jedem Hörgerät kann ein individuell gefertigtes Ohrpassstück aus hartem oder weichem Material oder eine Im-Ohr-Schale ohne privaten Eigenanteil gewählt werden.
