Details.
Eine Erstberatung kostet in der Regel 190 Euro. Kommt es im Anschluss an eine Erstberatung zu einem gerichtlichen Verfahren, wird die Erstberatungsgebühr voll auf die gerichtlichen Gebühren angerechnet. Eine kurze Ersteinschätzung kann häufig vorab abgegeben werden und wird auch dann nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie sich gegen ein Beratungsgespräch entscheiden.
