Details.
Doppelbehandlung bedeutet die doppelte Behandlungszeit pro Termin, bei uns rund 40 statt der üblichen 20 Minuten. Für diese längere Behandlung muss Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die Doppelbehandlung auf dem Rezept vermerken. Rezepte ohne diesen Vermerk können leider nicht angenommen werden. Ärztlich verordnete Doppelbehandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Normalfall bewilligt.

