Details.
Kostenlose Nachhilfe durch staatliche Förderung mit Bildung und Teilhabe. Die Förderung gilt für Schülerinnen und Schüler, deren Familien bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel den berlinpass-BuT besitzen oder staatliche Unterstützung erhalten. Die Schule muss den Förderbedarf bestätigen, und der Antrag wird beim zuständigen Amt beziehungsweise über die Schule gestellt.
