Details.
Beihilfeberechtigte, zum Beispiel Beamte oder Soldaten, können direkt mit den probatorischen Sitzungen beginnen. Danach wird gemeinsam entschieden, ob eine Psychotherapie in Frage kommt. Ein Antrag bei der Beihilfestelle wird gemeinsam gestellt. Bei sinnvoller und begründbarer Psychotherapie werden die Kosten in den meisten Fällen bewilligt und vollständig erstattet.
