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Termine werden ausschließlich für Sie reserviert. Bei nicht rechtzeitiger Absage, spätestens 24 Stunden vor dem Termin, oder unentschuldigtem Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 € je angefangene 25 Minuten gemäß § 615 BGB berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Dies gilt nicht, wenn die Terminabsage aus einem wichtigen, nicht selbst zu vertretenden Grund nicht rechtzeitig erfolgen konnte. Terminabsagen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail möglich.
